Wie können Sie helfen?

Wie können Sie helfen?

Wie können Sie helfen?

Wenn Sie die Stiftung und damit das Stationäre Hospiz in Leonberg unterstützen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie spenden einmalig, jährlich oder laufend einen bestimmten Betrag, der dem Stiftungszweck zugutekommt.

  2. Sie spenden einen größeren Betrag als Zustiftung in den dauerhaft zu erhaltenden Vermögensstock der Stiftung (bitte im Verwendungszweck Zustiftung angeben).

  3. Sie möchten die Stiftung testamentarisch durch Einsetzung als Erbe/Miterbe oder durch ein Vermächtnis bedenken. Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommen der Stiftung ohne steuerlichen Abzug zugute, da für die gemeinnützige Stiftung keine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer anfällt.

Wir freuen uns über jede Hilfe!

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder weitere Informationen oder ein persönliches Gespräch wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stiftungsvorstand auf.

 Freistellungsbescheid des Finanzamts Leonberg vom 20.10.2020:

Die Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Stiftung fördert außerdem das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege.

Spenden können Sie daher steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Für Beträge bis 300,00 Euro genügt der Überweisungsbeleg. Für höhere Beträge und auf Wunsch auch für Beträge bis 300,00 Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung. Dazu ist allerdings Ihre volle Anschrift auf dem Überweisungsbeleg notwendig.

Spendenkonto Stiftung Leonberger Hospiz

Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE84 6035 0130 0008 1313 11

Wir freuen uns über Ihre Spende!