Wenn Sie hierzu Fragen haben oder weitere Informationen oder ein persönliches Gespräch wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stiftungsvorstand auf.
Die Stiftung ist nach § 5 Abs. 1 Nr.
9 von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer
befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen
und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Stiftung fördert außerdem das
öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege.
Spenden
können Sie daher steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Für Beträge
bis 300,00 Euro genügt der Überweisungsbeleg. Für höhere Beträge und auf Wunsch auch für Beträge
bis 300,00 Euro erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung. Dazu
ist allerdings Ihre volle Anschrift auf dem Überweisungsbeleg notwendig.
Kreissparkasse Böblingen
IBAN: DE84 6035 0130 0008 1313 11