So konnte die Stiftung aus den Spendengeldern und den Erträgen der Vermögensanlagen dem Hospizverein Leonberg für den 2012 bezogenen Neubau des Stationären Hospizes einen Zuschuss von über 800.000,00 Euro zur Verfügung stellen. Außerdem hat die Stiftung zum Ausgleich von Defiziten des Stationären Hospizes, für Investitionen sowie zur Förderung und Ausbildung von Hospiz-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 250.000,00 Euro bereitgestellt.
Damit hat die Stiftung viel erreicht und ist zur finanziellen Absicherung des
Hospizes auch künftig notwendig. Denn die laufenden Kosten des Hospizes werden
weiterhin von den Krankenkassen und öffentlichen Stellen nicht vollständig
übernommen. Daher tragen die an die Stiftung geleisteten Spenden und deren
Kapitalerträge dazu bei, um je nach Bedarf des Hospizes
moderne medizin-technische Geräte und sonstige Sachmittel anzuschaffen
die in der Pflege und Betreuung Schwerstkranker und Sterbender tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus- und fortzubilden, um dadurch einen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten
den Patienten seelsorgerische Begleitung zukommen zu lassen
den Ambulanten Hospizdienst
für Erwachsene, Kinder und Jugendliche weiter zu fördern
das sich jährlich ergebende Defizit auszugleichen.
Die Stiftung ist als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Leonberg gemäß den §§ 3 und 5 des Stiftungsgesetzes vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt.